
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Demokratie vor Ort“, kommentiert der Rheinbacher SPD-Vorsitzende Folke große Deters die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Ortsvorsteherwahlen für Neukirchen und Todenfeld für rechtswidrig zu erklären. SPD und UWG hatten gegen die Wahl geklagt, weil die Ratsmehrheit aus CDU und FDP die Mehrheitsverhältnisse vor Ort nicht ausreichend „berücksichtigt“ hatte, wie es von der Gemeindeordnung eigentlich vorgeschrieben ist.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte bei der Wahl im Rat CDU-Kandidaten durchgesetzt, obwohl bei der Kommunalwahl in der alten Gemeinde Neukirchen die SPD, und in der alten Gemeinde Todenfeld die UWG die Mehrheit erlangt hatte. Die Listenverbindung von CDU und FDP erklärte das Gericht für unbeachtlich, weil sie erst kurz vor der Wahl bekannt gegeben worden war und die rund 20 Prozent der Briefwähler daher keine Kenntnis davon nehmen konnten. Deshalb habe die SPD für Neukirchen und die UWG für Todenfeld bei der Wiederholung der Ortsvorsteher-Wahl ein Vorschlagsrecht.
„Ich wünsche mir, dass sich jetzt alle Parteien an einen Tisch setzen, um in einem fairen Verfahren die Stab-Übergaben in den betroffenen Ortschaften zu organisieren. Ich appelliere an CDU und FDP, jetzt Größe zu zeigen und zu akzeptieren, dass in Neukirchen unser Kandidat Kalle Kerstholt wegen seiner tollen Arbeit im Dorf die Mehrheit geholt hat und deshalb verdient, Ortsvorsteher zu werden.“
Der Rheinbacher SPD-Vorsitzende betonte weiter, dass ihm dabei auch ein respektvoller Umgang mit den aktuellen CDU-Ortsvorstehern wichtig sei.
„Wir wollen niemanden persönlich beschädigen. Es geht jetzt darum, den Willen der Wählerinnen und Wähler in Neukirchen und Todenfeld zur Geltung zu bringen und den Streit danach zu begraben“, so Folke große Deters abschließend.