Das Land NRW stellt 200 Millionen Euro in Form von Soforthilfen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen zur Verfügung.
Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger
Mit den Soforthilfen sollen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt werden, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Die Soforthilfe dient als erste finanzielle Überbrückung und ermöglicht, finanzielle Notlagen bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen bewältigen. Die Soforthilfe können Personen erhalten,
- die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und
- durch das Unwetter Schäden erlitten haben.
- Zudem muss ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden sein,
- der nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist.
Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.
Hier finden Sie das Antragsformular und die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe.
Fragen und Antworten zur Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger finden Sie auf der Seite des Landes NRW.
Soforthilfen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft
Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige die durch die Unwetterkatastrophe getroffen wurden, können, für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
Hier finden Sie das Antragsformular und die Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe.
Fragen und Antworten sowie eine Ausfüllhilfe zur Soforthilfe für Gewerbetreibende und freie Berufe finden Sie auf der Seite des Landes NRW.
Bürgertelefon Fluthilfe
Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer richtet sich an betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen:
0211-4684-4994
Das Bürgertelefon ist Montag–Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 16 Uhr erreichbar